Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ” Nina Marczak Fotografie”.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (, Papierbilder, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
2. Urheberrecht
1. Nina Marczak Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von Nina Marczak Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Nina Marczak Fotografie über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Nina Marczak Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Nina Marczak Fotografie zum Schadensersatz.
7. Die von Nina Marczak Fotografie erstellten Fotografien dürfen nicht in Ihrer Art, Farbe oder im Bildausschnitt verändert werden.
8. Die Lieferung an den Auftraggeber erfolgt im jpg.Format.
3.Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Angebote auf der Website von Nina Marczak Fotografie sind unverbindlich. Das Honorar wird in Form eines Paketpreises berechnet.
Es erfolgt aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§19 Abs.1 UStG) kein Ausweis der Umsatzsteuer. Neben den Paketpreisen wird jedes zuzügliche Bild/ Foto einzeln in Rechnung gestellt.
Preisänderungen können mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden.
2. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder
oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( Bsp.. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
3. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeit Honorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des
Shooting Termins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist vom Auftraggeber zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet). Eine Terminverlegung ist generell Möglich.
4. Bei kurzfristigen Absagen ist Nina Marczak Fotografie berechtigt, 50% des vereinbarten Shooting-Paketpreises in Rechnung zu stellen. (24 Stunden vor Shooting Beginn)
5. Fotografie / Produkte
1. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
6. Datenschutz
Die von dem Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartendaten) werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts unter Verschluss gehalten und verwendet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken und Glückwunschkarten.